Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Edelmetall-Ankauf - Stand 10/2010
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen "AltGold24.com" Dipl.-Kfr. Tatjana Rabaev (Nachfolgend AltGold24 genannt) und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis AltGold24 ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.
§ 2 Zusendung
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen erfolgen vorbehaltlich der Regelung in § 3 grundsätzlich auf Kosten und auf Risiko des Kunden. Jeder Zusendung muß der AG24-Begleitschein beigefügt sein, der vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben ist. Der Begleitschein kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von AltGold24-Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Ab einem Warenwert von 1.500,00 EUR stellen wir auf Wunsch einen Sicherheitstransport für die Abholung zur Verfügung. AltGold24 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, Pakete nicht mit dem Logistikunternehmen HERMES zu versenden, da hier vermehrt Diebstähle und andere Probleme aufgetreten sind. Erfolgt dennoch ein Versand mit HERMES, kann AltGold24 nicht für eine reibungslose Abwicklung des Geschäfts garantieren.
Die Rücksendung von Ware erfolgt grundsätzlich unversichert und für den Kunden ohne Kosten. Sofern der Kunde einen versicherten Rückversand wünscht, fallen hierfür die üblichen Gebühren an.
§ 3 Preisangebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten Ware unterbreitet AltGold24 dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Ankaufsangebot. Grundlage der Bewertung ist der von AltGold24 unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des Einganges der angebotenen Ware in den Geschäftsräumen von AltGold24. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Wenn der Verkäufer mit dem von uns übermittelten Kaufpreisangebot einverstanden ist, kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Bei einem Warenwert von über 2.000,00 EUR übernehmen wir Versand- und Verpackungskosten bis zu einer Höhe von 10,00 Euro.
§ 4 Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach und vorbhaltlich Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. AltGold24 behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen der empfangenen Gegenstände von der Beschreibung im Begleitschein, die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
§ 5 Begutachtung
Der Verkäufer gestattet die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände.
Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.
§ 6 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verkäufers und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer iSd. § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.
§ 7 Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens.
Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich bei dem Spediteur anzuzeigen. Der Empfänger ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
§ 8 Datenschutz
AltGold24 wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des TDDSG,
beachten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. AltGold24 gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen.
§ 9 Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf AltGold24 über.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Berlin.
§ 12 Schlußbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine entsprechende gesetzliche Regelung. |